• Hallo zusammen,

    ich habe soeben einen Knollen wegen Falschparken in Mallorca bekommen. Ich kann mich aber weder daran erinnern, falsch geparkt zu haben noch klemmte ein Zettel am Auto (Hat vlt. einer abgerissen aus Spaß "haha").
    Hat jmd. schon damit Erfahrungen gemacht und wie reagiere ich am besten? Ich sehe es eigl. nicht ein zu bezahlen (es sind 80Eur und wenn ichs innerhalb ner bestimmten Frist bezahle, 40 Eur Rabatt)

    Beste Grüße,
    Felix :winken:

  • Hab da gerade was drüber gelesen: Du solltest zahlen. Ansonsten kann es teuer werden...da ist die EU mal blöd.

    Die Regelung, dass Behörden des europäischen Auslands alle Arten von Bußgeldern ab einem Betrag von 70 Euro auch in Deutschland eintreiben dürfen, wurde bereits 2007 von EU-Ministern beschlossen und ist nun seit 2009 tatsächlich in Kraft getreten. Weil beispielsweise Falschparken in den meisten Ländern unter diesem Betrag liegt, müssen Sie als Parksünder in der Regel nicht mit Konsequenzen nach dem Auslandsbesuch rechnen


    Du liegst aber bei 80 Euro :Bang:

    Bekommen Sie während der Reise ein Knöllchen im Ausland, müssen Sie es auch bezahlen, egal wie sinnlos Ihnen der Verstoß scheint. Doch auch Monate nach Ihrem Auslandsbesuch können Sie bei schwereren Gesetzverstößen noch Post von ausländischen Behörden erwarten. Wie schwer Ihr Vergehen geahndet wird, hängt ganz von dem zuständigen Land ab - Vergehen, die bei uns weit unter einem Betrag von 70 Euro liegen würden, sind im Ausland womöglich mit weitaus höheren Strafen verbunden.
    Nachdem Sie Post von einer ausländischen Behörde erhalten haben, können Sie auf jeden Fall Einspruch einlegen - beispielsweise für den Fall, dass Sie den Wagen nicht selbst geführt haben. In einigen Ländern werden Verkehrssünder nur mit dem Autokennzeichen festgehalten - ein solcher Bescheid kann Ihnen in Deutschland nichts anhaben, weil die deutschen Regelungen eine klare Identifikation des Fahrers fordern. Erheben Sie in einem solchen Fall Einspruch, muss das schriftlich stattfinden. Wird Ihr Einspruch schließlich von der ausländischen Behörde abgelehnt, so ist das Bonner Bundesamt für Justiz für die Vollstreckung des ausländischen Bußgeldes zuständig. Auch wenn Sie keinen Einspruch einlegen, entscheidet das Amt in Deutschland über die Gültigkeit des Mahnbescheids.
    Merken Sie sich, dass Sie im Ausland in jedem Falle Punkte sammeln. Sogar Verstöße, die für Sie in Deutschland ohne Konsequenzen bleiben, können Sie im Ausland den Führerschein kosten. So hat jeder Autofahrer in Spanien, Frankreich und Luxemburg bei der Durchfahrt ein eigenes Konto, von dem bei jedem Verstoß bestimmte Punkte abgezogen werden. Sobald Sie Ihr Konto aufgebraucht haben, dürfen Sie innerhalb des Landes nicht mehr am Steuer sitzen. Verstoßen Sie gegen dieses Gesetz, müssen Sie in Ländern wie der Schweiz sogar mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen.

    Schlupflöcher für Knöllchen im Ausland

    Generell gilt für alle Knöllchen, die Sie im Ausland bekommen, die Vertretbarkeit im deutschen Gesetz als Parameter der Gültigkeit. Sobald eine Regelung aus dem Ausland gegen nationale Standards innerhalb Deutschlands verstößt, sind Sie nicht verpflichtet, das ausländische Knöllchen zu bezahlen. So fallen weder Beleidigungen im Straßenverkehr, noch Verstöße gegen Halterhaftungsregelungen unter das deutsche Gesetz und bleiben daher ungeahndet.
    Entschädigungszahlungen an andere Teilnehmer sowie Strafen, die gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende verhängt werden, müssen direkt vom Amtsgericht bewilligt werden. Meist findet sich für den Deutschen auch hier ein Schlupfloch, sodass er mit ein wenig Glück ungestraft aus dem Urlaub davon kommt. Auf keinen Fall sollten Sie in einem solchen Falle einfach bezahlen, bevor das Amtsgericht entschieden hat.
    Jedes Knöllchen, das Ihnen aus dem Ausland zugesendet wird, muss auf jeden Fall in einer Ihnen verständlichen Sprache bzw. der deutschen Muttersprache verfasst sein, andernfalls sind sie wirkungslos und ihre Forderung wird ungültig. Erhalten Sie also einen spanischen Strafzettel auf Spanisch, sind Sie nicht verpflichtet zu bezahlen, solange man Ihnen keine deutsche Übersetzung zukommen lässt.
    Auch Aufforderungen von Inkasso-Unternehmen und überhöhte Steigerungen der Strafe durch Anwaltskosten oder dergleichen können Sie einfach ignorieren. Weil das Geld nur vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden darf, sind jegliche Zahlungsaufforderungen von anderen Unternehmen oder Ämtern ungültig und müssen von Ihnen so nicht beachtet werden.

    Am Ende empfiehlt es sich, im konkreten Fall einen Anwalt zum ausländischen Knöllchen zu befragen oder sich beim ACE über die Regelungen im Ausland zu informieren. Außerdem sollten Sie die grundlegendsten Verkehrsregeln wohl einfach auch im EU-Ausland beachten - so kann Ihnen im Zweifelsfall nichts passieren. Und mal ganz abgesehen von möglichen Strafen. passieren schon viel zu viele Unfälle auf dem Weg in den Urlaub oder zurück.

  • Ich würde an Deiner Stelle auch bezahlen.
    Knollen aus dem Ausland werden in Deutschland jetzt auch zwangsweise vollstreckt.

    Ich hab schon bei eingen Leuten selbst solche Knollen aus dem EU-Ausland beigetrieben.
    Da sind nochmal ne ganz schöne Summe an Kosten auf den Betrag draufgekommen,

  • So en Kack. Ich bin halt am überlegen, ob ich wiederspreche mit der Begründung, dass kein Knollen an meinem Auto dran war, der es mir hätte ermöglichen können, das vor Ort zu bezahlen. Außerdem haben die ja eigl. kein Beweis. Was weiß ich denn, wo das angeblich war. Und ne Strasse steht auf dem Knollen nicht drauf außer bei Ort des Verstoßes "Isaac Peral Sin Numero" und der Zeitpunkt.

    trotzdem danke für eure Mühen. Vlt. Weiß ja noch jmd. was andere?

  • Gehe in dich, überlege wo du an dem Tag warst und schau mal bei Google Maps nach dem Straßennamen.
    Ich vermute mal Isaac Peral war die Straße und es gab da wohl keine Hausnummer.


    Jetzt wissen wir alle, wo Felix war.....ist das nicht das Rotlichtviertel von Palma? :D

    Was ist das nur für eine trübe Gegend (Street View)...aber die Croissanterie sieht ganz nett aus :essen2:

    Einmal editiert, zuletzt von Einfach Supi (25. Juli 2014 um 22:58)

  • Zahl das Knöllchen und gut isses. Die ganze Aufregung wäre es mir nicht wert. Wenn Du nicht zahlen willst, geh zu einem Anwalt, Thorsten freut sich immer über neue Klienten :old1:

    Gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann; gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich zu ändern vermag und gib mir die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

  • Hallo Felix,

    wenn du den nicht zahlst wird das irgendwann nicht mehr verfolgt, dann hast du Ruhe. Nur wenn du nochmal nach Spanien einreist, kriegst du ein Problem. In der Schweiz wäre das noch schlimmer, da wirst du dann strafrechtlich verfolgt, so mit Gittern.

    PS: Den berühmten blauen Zettel muss man auch bei uns nicht an den Wischer hängen. Heute werden die Knöllchen mit Iphone protokolliert. Natürlich mit Beweisfoto! :blau: :blau: :blau:

    Gruß

    Pit

  • Der Fred ist zwar schon etwas älter, aber ich hatte auch einen solchen Fall.

    wenn du den nicht zahlst wird das irgendwann nicht mehr verfolgt, dann hast du Ruhe.


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Zahlst du nicht, wird die Mietwagenfirma zur Kasse gebeten, die dann den Betrag (plus einiges an "Verwaltungskosten") von deiner Kreditkarte abbucht. Zahle die 40 €.

    Gruß Alex

    Das Schönste an einer Weinprobe ist das Bier hinterher!

    Tofu schmeckt dann richtig gut, wenn man es kurz vor dem Verzehr durch eine Bratwurst ersetzt.